Hilfen und Instrumente

Verschiedene Akteure stellen Hilfen und Instrumente zur Unterstützung der Umsetzung der erzeugnisbezogenen REACH-Anforderungen bereit. Insbesondere für die Kommunikationspflichten nach REACH Artikel 33 und Artikel 7 gibt es Unterstützung seitens unterschiedlicher Akteure. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen eine Auswahl zentraler Instrumente vor.

Die Kandidatenliste wird auf der Webseite der ECHA veröffentlicht. Auf der Internetseite des deutschen REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) finden Sie eine deutsche Übersetzung der Kandidatenliste mit Informationen über das Aufnahmedatum des SVHC, den Aufnahmegrund sowie unterstützende Dokumente, das Anhang XV Dossier, verschiedene Informationen zu Verwendungen und Verwendungen in Verbrauchererzeugnissen.

ECHA – Leitlinien über Stoffe in Erzeugnissen

Die Leitlinien der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erläutern die Vorgaben zu Stoffen in Erzeugnissen und illustrieren die Interpretation und Möglichkeiten der Umsetzung anhand von zahlreichen Beispielen. Die Leitlinien der ECHA sind das zentrale „Nachschlagewerk“ zum Verständnis der Anforderungen. Die Leitlinien erscheinen zunächst auf Englisch und werden dann meist im Laufe der Zeit auf Deutsch übersetzt.

Unterstützung des nationalen Helpdesks zu Stoffen in Erzeugnissen

Das REACH-Info Nummer 6 „Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler“ erläutert die Anforderungen von REACH Artikel 7 und Artikel 33 und gibt Hinweise, wie diese erfüllt werden können. Die Broschüre ist ähnlich gegliedert wie die ECHA-Leitlinien.

Informationsseiten des REACH-Netzwerkes Baden-Württemberg

Auf diesen Internetseiten finden Sie im Bereich Arbeitshilfen: Ermittlung SVHC in Erzeugnissen Informationen darüber, in welchen Materialien und/oder Produkten SVHC grundsätzlich vorkommen könnten.

SVHC mit Relevanz für Erzeugnisse

In diesem Bereich des Informationsangebotes finden Sie für jeden erzeugnisrelevanten Stoff der Kandidatenliste Informationen darüber, in welchen Materialien und mit welchen Funktionen er verwendet wird. Diese Informationen basieren ebenfalls auf Daten aus den von der ECHA veröffentlichten Registrierungen. Diese Informationen eignen sich z. B., um einen Verdacht, dass ein bestimmter SVHC in einem Erzeugnis enthalten ist, zu überprüfen oder im Fall einer Aktualisierung der Kandidatenliste ein Gefühl dafür zu bekommen, ob neu aufgenommene Stoffe für die eigenen Erzeugnisse relevant sind.

SVHC sortiert nach Materialien

Für insgesamt  Materialien, inklusive Holz, Kunststoff oder Gummi, finden Sie eine Liste an SVHC, deren Vorkommen in dieser Materialgruppe wahrscheinlich ist. Hierbei wird ein Vorkommen als „wahrscheinlich“ angesehen, wenn aus den Registrierungsdossiers oder den SVHC-Anmeldung von SVHC in Erzeugnissen an die ECHA sowie weiteren allgemein zugänglichen Informationsquellen hervorgeht, dass eine Anwendung vorgesehen oder bekannt ist. Die Tabellen zum möglichen SVHC-Gehalt in verschiedenen Materialien können eine erste Orientierung geben, welche SVHC in einem Erzeugnis vorkommen könnten, z. B. um Informationen von Lieferanten zu prüfen oder sie konkret nach einzelnen Stoffen zu fragen oder um spezifische Laboranalysen zu beauftragen.

SVHC mit geringer Relevanz für Erzeugnisse

In dieser Tabelle sind SVHC der Kandidatenliste aufgeführt, die normalerweise weder in relevanten Konzentrationen in Materialien noch in Gemischen enthalten sind, die zur Herstellung von Erzeugnissen verwendet werden. Das heißt, diese SVHC brauchen bzgl. der Kommunikationspflichten nach REACH Art. 33 und Art. 7 normalerweise nicht berücksichtigt werden. Unbeabsichtigte Verunreinigungen werden dabei nicht berücksichtigt, da hierzu keine verlässlichen Informationen vorliegen.

Datenblätter zu SVHC

Die „SVHC-Datenblätter“ enthalten für einzelne SVHC oder Gruppen von SVHC weitergehende Informationen über die Verwendung in Erzeugnissen und Materialien. Außerdem wird aufgeführt, welche weiteren gesetzlichen Vorgaben existieren und welche gefährlichen Eigenschaften die Stoffe haben. Die Verwendungsinformationen basieren neben den allgemeinen Daten aus der Registrierung auf einer Recherche in verschiedenen weiteren Informationsquellen, wie Berichten der Mitgliedsstaaten und aus dem Vollzug, Herstellerinformationen in Sicherheitsdatenblättern und Ähnlichem.

Beschränkte SVHC

Der Gehalt von SVHC in Erzeugnissen kann verboten bzw. auf eine bestimmte Konzentration beschränkt sein. Entsprechende Vorgaben finden sich in REACH Anhang XVII und der EU-POP-Verordnung. Beide werden regelmäßig ergänzt und dadurch unterliegen immer mehr Stoffe solchen Beschränkungen. Es ist eine zentrale Pflicht zu prüfen, dass diese Verbote/Beschränkungen umgesetzt sind, da ein Erzeugnis sonst nicht auf den EU-Markt gebracht werden darf.

Registrierungsdatenbank der ECHA

Die ECHA veröffentlicht aus den Registrierungsdossiers der Stoffhersteller und -Importeure alle nicht geheimhaltungspflichtigen Informationen. Dies beinhaltet auch Daten zur beabsichtigten Verwendung und teilweise auch der Funktion der Stoffe. Alle diese Informationen sind lediglich auf Englisch verfügbar.

Die Registrierungsinformationen der ECHA-Website sind weitgehend in den Tabellen dieser Internetseite (siehe „Arbeitshilfen: Ermittlung von SVHC in Erzeugnissen“) berücksichtigt, sodass Sie hierzu in der Regel keine zusätzlichen Informationen finden werden. Allerdings könnten andere Aspekte aus dem Registrierungsdossier für Sie ebenfalls interessant sein.

Sie können die Registrierungsinformationen zu einem SVHC anhand einer Suche nach der CAS-Nummer oder dem Stoffnamen finden, indem Sie auf der Startseite der ECHA diese in das Suchfenster oben rechts eingeben. Klicken Sie auf das kleine blaue Symbol „BP“, um eine Kurzfassung der Informationen zu erhalten. Unter „About this substance“ finden Sie die Daten zur Verwendung.

Die gesamten Informationen aus den Registrierungsdossiers finden Sie in der Datenbank der registrierten Stoffe. Auch hier können Sie mit CAS-Nummer oder Stoffname suchen. Da hier die Rohdaten der Registrierung veröffentlicht sind, bietet die Datenbank insbesondere Informationen für Personen, die sich mit der Thematik und mit Chemikalieninformationen gut auskennen.

Anmeldung von SVHC in Erzeugnissen

Die ECHA veröffentlicht auf ihrer Website eine Zusammenfassung der Anmeldung von SVHC in Erzeugnissen, also den Meldungen von Erzeugnisproduzenten und -importeuren über das Vorkommen von SVHC in ihren Erzeugnissen. Eine Anmeldung von SVHC in Erzeugnissen muss nicht vorgenommen werden, wenn die Verwendung bereits durch eine Registrierung abgedeckt ist. Die entsprechende Datenbank ermöglicht das Sortieren oder Suchen nach Stoffen der Kandidatenliste und stellt einen Link bereit zu einem PDF mit den Informationen aus den Registrierungen und den Anmeldungen von SVHC in Erzeugnissen.

Die Anmeldungen von SVHC in Erzeugnissen sind weitgehend in den Tabellen dieser Internetseite (siehe „Arbeitshilfen: Ermittlung von SVHC in Erzeugnissen“) berücksichtigt, sodass Sie hierzu in der Regel keine zusätzlichen Informationen finden werden (es sei denn, es gab Aktualisierungen, die hier noch nicht nachvollzogen sind).

Beschränkungslisten (restricted substances lists)

Sowohl Branchen(-verbände) als auch einzelne Unternehmen haben Listen mit SVHC und teilweise weiteren gefährlichen Stoffen erstellt, deren Verwendung sie für ihre Erzeugnisse ausschließen möchten. Diese Listen enthalten in der Regel solche Stoffe, für die ein Vorkommen in den Erzeugnissen bzw. Materialien, aus denen diese bestehen, möglich ist. Insofern können auch diese Listen Orientierung über einen möglichen SVHC-Gehalt in Erzeugnissen und Materialien geben.

Beispiele für solche Listen sind die „Global Automotive Declarable Substance List (gadsl)“, die in der Automobilindustrie genutzt wird oder die Liste der Initiative „Zero Discharge of Hazardous Chemicals“, die in der Textilindustrie breite Verwendung findet.

Kommerzielle Datenbanken

Es gibt verschiedene Anbieter von Dienstleistungen, insbesondere analytische Labore oder Beratungsinstitute, die Datenbanken darüber haben, in welchen Materialien und Erzeugnissen SVHC enthalten sein könnten. In der Regel bieten diese Dienstleister an, mit einem Unternehmen gemeinsam zu prüfen, ob und welche SVHC in einem Erzeugnis enthalten sein könnten und wie ein möglicher Verdacht durch Kommunikation oder analytische Messungen erhärtet oder entkräftet werden kann. Ein Zugang zu den Datenbanken dieser Anbieter ohne die Inanspruchnahme einer entsprechenden Dienstleistung ist normalerweise nicht möglich.

Laboranalysen

Grundsätzlich sieht REACH vor, dass die Informationen über SVHC in Erzeugnissen durch Kommunikation in der Lieferkette erhoben werden. Allerdings kann eine Laboranalyse (zusätzlich) hilfreich oder unerlässlich sein, insbesondere wenn

  • Sie den Informationen Ihres Lieferanten oder dem Lieferanten nicht vertrauen,
  • die Kommunikation nicht funktioniert, d. h. Sie keine Informationen erhalten,
  • Sie vermuten, dass es Verunreinigungen im Erzeugnis geben könnte, die Ihr Lieferant nicht berücksichtigt (hat) oder kennt.

In diesen Fällen sollten Sie ein Labor aufsuchen, das im besten Fall auch eine Beratung über die zu analysierenden SVHC anbietet. Sie können die Vorschläge des Labors u. a. anhand der Informationen über die Arbeitshilfen: Ermittlung SVHC in Erzeugnissen auf Plausibilität prüfen.

Standardbriefe

Nach wie vor wird in den Lieferketten viel mittels Standardbriefen kommuniziert. Diese Vorgehensweise zielt vielfach lediglich darauf ab, zu dokumentieren, dass es ein Bemühen um Informationen gab, erbringt aber oft keinen relevanten Erkenntnisgewinn. Daher empfiehlt das Netzwerk, nicht auf Standardanfragen oder -antworten zurückzugreifen.

Sehr viele Akteure, die erfolgreich SVHC-Informationen zu ihren Erzeugnissen einholen, betonen, dass Anfragen und Antworten immer konkret sein sollten. Dies bedeutet, dass mindestens der Bezug zu den SVHC-Informationspflichten enthalten sein sollte. Die Aussage „REACH-konform“ ist allein nicht ausreichend.

Weiterhin sind die folgenden Angaben sinnvoll:

  • Name, Funktion und Kontaktinformationen der Person, welche die SVHC-Anfrage stellt oder sie beantwortet (Möglichkeit der direkten Rückfrage eröffnen);
  • Adressat der Anfrage/Antwort, um sicherzustellen, dass die Informationen nicht „irgendwo“ verloren gehen;
  • Datum der Anfrage/Antwort, um eine Referenz zur gültigen Fassung der Kandidatenliste zu haben;
  • konkrete Bezeichnung des Erzeugnisses/der Erzeugnisse, für die eine Anfrage gestartet oder eine Antwort gegeben wird;
  • wenn möglich, konkrete Liste mit Stoffen, auf die sich die Anfrage/Antwort bezieht;
  • wenn möglich, eine Angabe, wie ermittelt wurde, ob ein/mehrere SVHC enthalten ist/sind sowie zum Konzentrationsbereich oder
  • falls Anfragen wiederholt getätigt werden (z. B. nach einer Aktualisierung), zu Beginn ein Hinweis, ob sich gegenüber der vorherigen Situation etwas geändert hat.

In jedem Fall empfiehlt es sich, insbesondere bei neuen Lieferanten oder solchen, die sich mit den Vorgaben der REACH–Verordnung noch nicht auskennen (z. B. Lieferanten außerhalb der EU), den persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden in den Unternehmen zu suchen. Dies ermöglicht unter anderem eine Einschätzung der REACH-Kenntnisse des Lieferanten und damit der Vertrauenswürdigkeit seiner Informationen.

Kommerzielle Software

Es gibt verschiedenste Anbieter von IT-Instrumenten, die die Kommunikation in der Lieferkette auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen (können).

So gibt es z. B. Datenbanken, in welche Lieferanten einer Lieferkette Informationen über den SVHC-Gehalt ihrer Produkte einspeisen und in denen sie einzelnen Kunden spezifische Zugangsrechte zu diesen Informationen geben. Die Hersteller von Erzeugnissen können dann die Informationen ihrer unterschiedlichen Lieferanten auslesen und für ihr Produkt zusammenstellen.

Andere Instrumente strukturieren eine Kommunikation mit Lieferanten, indem ein Erzeugnisproduzent oder -importeur seine Lieferanten einlädt, ihm Daten zu den gelieferten Erzeugnissen in einem Onlineportal zur Verfügung zu stellen. Hier werden über eine Eingabemaske Informationen bereitgestellt und dem Kunden übermittelt.

Einige IT-Lösungen sind sehr umfassend und ermöglichen Prüfungen der Konformität von Erzeugnissen mit vordefinierten Anforderungen (z. B. Gehalt von Stoffen unter einem Grenzwert oder deren Herkunft), die automatische Erstellung von Konformitätserklärungen (insbesondere z. B. für die RoHS-Richtlinie oder für Konfliktmineralien) oder automatische Aktualisierungen von Daten oder Informationsanfragen zu SVHC, wenn neue Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden.

Diese Instrumente unterscheiden sich in verschiedenen Punkten und haben jeweils bestimmte Vor- und Nachteile. Nicht nur, wenn Sie von einem Kunden eingeladen oder gebeten werden, ein IT-Tool zu nutzen, lohnt es sich zu prüfen, ob diese Instrumente für das Datenmanagement und die Kommunikation hilfreich sind. In der Regel sind sie einfach zu bedienen und habe ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, da das strukturierte Datenmanagement viel Zeit ersparen kann.

Apps

Derzeit gibt es drei Apps, mit denen Verbraucher Anfragen an Erzeugnislieferanten bzgl. des SVHC–Gehaltes in Erzeugnissen stellen können. Dies sind Tjek Kemien (dänische App des dortigen Verbraucherrats und der dänischen Umweltagentur; Informationen nur auf Englisch), Scan4Chem (Umweltbundesamt) und ToxFox (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland).

Die App „Tjek Kemien“ ist mit einer Datenbank verbunden, in die Erzeugnislieferanten Informationen darüber, ob und welche SVHC in ihren Erzeugnissen vorkommen direkt einlesen können. So müssen sie Verbraucheranfragen über die App nicht individuell beantworten und die Verbraucher bekommen direkt eine Antwort, wenn das Produkt bereits gespeichert ist.

Auch die App „ToxFox“ ist mit einer Datenbank verbunden, in der die Antworten der Lieferanten an die Verbraucher gespeichert werden und somit für die nächsten Anfragen direkt zur Verfügung stehen. Somit wird auch hier eine individuelle Kommunikation überflüssig, wenn ein Produkt bereits gespeichert ist.

„Scan4Chem“ ermöglicht es Verbrauchern lediglich, eine standardisierte Anfrage zu versenden. Eine Datenbank mit gespeicherten Antworten gibt es hier nicht.

Bei allen App-Anbietern sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Aktualität ihrer Informationen zur Erfüllung der Informationspflichten in der Lieferkette und für den Endverbraucher gewährleistet ist.

Websites

Die Veröffentlichung von SVHC-Informationen auf den Firmenwebsites ist eine weitere Möglichkeit, freiwillig Informationen bereitzustellen. Hier ist es wichtig, konkret die Produkte und die SVHC zu benennen, damit die Verbraucher klare Hinweise haben. Zudem sollte diese Information einfach zu finden sein, z. B. indem sie über einen QR-Code auf dem Produkt zugänglich gemacht wird.

Informationen auf einer Webseite ersetzen nicht die Informationspflichten gegenüber einem Verbraucher. Bei einer Anfrage durch einen Verbraucher muss diese Anfrage aktiv beantwortet werden.