CLP-Verordnung

Bisherige Entwicklungen | Grundkonzept der CLP-Verordnung | Legaleinstufung von Stoffen | Anpassung an den Stand der Technik | Links/Info

 

Bisherige Entwicklungen

Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals – kurz GHS genannt – wurde auf UN-Ebene erarbeitet. In diesem System sind mit dem Transport (Gefahrgüter) abgestimmte Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen im Hinblick auf die Handhabung (Gefahrstoffe) festgelegt. Das Informationssystem umfasst somit den Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz und zielt auf die Beseitigung von Problemen beim grenzüberschreitenden Handel und Verkehr durch unterschiedliche und bisweilen widersprüchliche Informationen über gefährliche Stoffe und Gemische.

Die Umsetzung der Regelungen des UN-GHS in der Europäischen Union erfolgt über die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 (genannt CLP-Verordnung), die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit hat und keiner nationalen Umsetzung bedarf. Die Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie), die bisher die rechtliche Basis für das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem bildeten, treten zum 1. Juni 2015 außer Kraft. Die CLP-Verordnung tritt dann als zweite große Verordnung des EU‑Binnenmarktrechts zu Chemikalien neben die REACH-Verordnung.

Die Ablösung des alten Rechts begleiten mehrere Übergangsfristen: Unter anderem müssen Stoffe seit dem 1. Dezember 2010 und Gemische ab dem 1. Juni 2015 nach neuem Recht eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

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Grundkonzept der CLP-Verordnung

Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert die CLP-Verordnung Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien, im Regelfall differenziert nach der Schwere der betreffenden Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie ist ein Piktogramm, ein Signalwort ("Gefahr" oder "Achtung"), ein Gefahrensatz (Gefahrenhinweise, vergleichbar den bisherigen R-Sätzen), sowie ein oder mehrere Sicherheitssätze (Sicherheitshinweise, vergleichbar den bisherigen S-Sätzen) zugeordnet. Die bisherigen Gefahrensymbole werden durch Piktogramme ersetzt, wie die beiden nachfolgenden Beispiele zeigen:
 
GHS-Piktogramm Flamme GHS-Piktogramm Ätzwirkung
schwarzes Flammensymbol auf weißem, rautenförmigem Hintergrund mit rotem Rand schwarzes Symbol Ätzwirkung auf weißem, rautenförmigem Hintergrund mit rotem Rand


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Legaleinstufung von Stoffen

Die harmonisierte und damit rechtlich verbindlich festgelegte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen wird es auch künftig für eine ganze Reihe von Stoffen geben. Die Einstufungen der Stoffe aus Anhang I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG wurden bereits unter Verwendung der neuen Kriterien in neue harmonisierte Einstufungen nach der CLP-Verordnung umgewandelt und in ihren Anhang VI aufgenommen. Diese Liste wird mit der Zeit durch bestimmte, besonders gefährliche Stoffe ergänzt.

 

Anpassung an den Stand der Technik

Die CLP-Verordnung hat bereits mehrere Anpassungen an den Stand der Technik erfahren. Die Rechtsakte für die Anpassungen sowie die dazu gehörenden konsolidierten Fassungen der CLP-Verordnung sind im EUR-Lex-Angebot der Europäischen Union zu finden.
 
 

Links/Info

GHS auf UNO-Ebene bei der  UNECE (United Nations Economic Commission for Europe - Wirtschafts-Kommission für Europa der Vereinten Nationen)
Informationen zum GHS

Informationen der Europäischen Kommission
Generaldirektion Industrie
Generaldirektion Umwelt

Informationen der ECHA
Allgemeine Informationen
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis mit öffentlich zugänglichen Daten

Informationen der BAuA
Europäisches und deutsches Chemikalienrecht

Informationen des Umweltbundesamts
Informationen zur CLP-Verordnung

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