Bewertung

Dossierbewertung | Statement of non-compliance | Stoffbewertung | Bewertung von Zwischenprodukten | Links/Info


Die Bewertung gehört zu den Aufgaben, die innerhalb des REACH-Systems von den Behörden übernommen werden. Der Bewertungsprozess teilt sich in zwei wesentliche Bereiche, die von der ECHA und den Mitgliedstaaten abgedeckt werden.

Die ECHA ist im Rahmen des Registrierungsprozesses mit der Dossierbewertung beauftragt.
Den Mitgliedstaaten obliegt es, einzelne Stoffe nach ihren potentiellen Risiken zu bewerten. In Deutschland ist die BAuA als Fachbehörde für die Stoffbewertung zuständig.

 

Dossierbewertung

Die Bewertung der Registrierungsdossiers dient vorwiegend der Qualitätssicherung der Daten und der Vermeidung überflüssiger Tierversuche. Verantwortlich für die Dossierbewertung ist die zentrale Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Die ECHA prüft zum einen eingereichte Versuchsvorschläge. Geprüft wird insbesondere, ob die Versuchsvorschläge den Anforderungen der REACH-Verordnung genügen und ob z. B. Tierversuche - im Falle mehrerer Registrierungspflichtiger - vermieden werden können.

Zum anderen prüft die ECHA die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Es wird angestrebt, dass die ECHA mindestens fünf Prozent der Registrierungsdossiers aus jedem Mengenschwellenbereich einer solchen Plausibilitätsprüfung unterzieht.

 

Statement of non-compliance

Bewertet die ECHA ein Registrierungsdossier als unvollständig, wird sie zunächst vom verantwortlichen Registranten Daten nachfordern.

Werden keine oder nicht ausreichende Informationen geliefert, wendet sich die ECHA an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates, auf dessen Hoheitsgebiet der Registrant ansässig ist und versendet ein Statement of non-compliance (SONC). Darin bittet sie die zuständige Behörde, Überwachungsmaßnahmen bei dem betroffenen Registranten einzuleiten.

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Stoffbewertung

Die Stoffbewertung wird von den nationalen Behörden der Mitgliedsstaaten durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der ECHA wird eine Liste von Stoffen erarbeitet, die einer Stoffbewertung unterzogen werden sollen.

Dies erfolgt wenn der Verdacht besteht, dass von dem Stoff ein entsprechendes Risiko für die menschliche Gesundheit und Umwelt ausgeht. Eine solche Prüfung wird unabhängig von der Tonnage in der der Stoff hergestellt, importiert oder verwendet wird, durchgeführt.

Zur Durchführung der Stoffbewertung werden die bei einer Registrierung übermittelten Daten herangezogen. Wenn notwendig können aber auch weitere Untersuchungsdaten nachgefordert werden.

Die Ergebnisse einer Stoffbewertung können dazu führen, dass eine Beschränkung für einen Stoff erlassen oder der Stoff in die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aufgenommen wird.
 
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Bewertung von Zwischenprodukten

Standortinterne isolierte Zwischenprodukte, die unter streng kontrollierten Bedingungen verwendet werden, unterliegen weder der Stoff- noch der Dossierbewertung. Die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten können für diese Stoffe jedoch eine Risikobewertung vornehmen, wenn ein Verdacht auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder Umwelt besteht.


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