Das REACH-System

REACH ist eine EU-Verordnung, die zum 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Dieses Regelwerk gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar, ohne dass eine weitere nationale Umsetzung erforderlich wäre.
 

REACH steht für die Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorisation) und Beschränkung von Chemikalien. Mit diesen Bausteinen wurde eine umfassende Neustrukturierung der europäischen Chemikalienpolitik vorgenommen.

Hauptziel von REACH ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu verbessern.

Durch REACH sollten insbesondere Wissenslücken über die gefährlichen Eigenschaften der sogenannten chemischen „Altstoffe" geschlossen werden: Nach früherer Chemikaliengesetzgebung mussten nur die sogenannten „angemeldeten Stoffe" (ab September 1981 bis Ende Mai 2008 in Verkehr gebrachte Stoffe) umfassend hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Umwelt und Gesundheit bewertet werden. Dagegen unterlagen die „Altstoffe" (im Wesentlichen vor September 1981 auf dem Markt) nie solchen umfassenden Prüfvorschriften. Den knapp 3.000 angemeldeten und geprüften Stoffen standen deshalb gut 100.000 verschiedene Altstoffe gegenüber, für die relevante Informationslücken befürchtet wurden.

Eines der wesentlichen Ziele von REACH war es daher, in einem Übergangszeitraum von bis zu elf Jahren umfangreiche Informationen über die bereits vor dem 18. September 1981 auf dem Markt vorhandenen „Altstoffe" zu gewinnen. So sind nach REACH für sämtliche chemischen Stoffe, die in einer Menge von über einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, ausführliche Angaben hinsichtlich Risiken gegenüber Mensch und Umwelt erforderlich.

Dies hat zur Folge, dass für rund 30.000 Altstoffe, die über dieser Mengenschwelle liegen, entsprechende Nachuntersuchungen im Rahmen einer Registrierung nach REACH erforderlich werden. Diese Registrierungen sind in Abhängigkeit von den festgelegten Übergangsfristen bis spätestens zum 1. Juni 2018 von den Unternehmen abzuarbeiten. Des Weiteren kann für bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC) eine gesonderte Zulassung erforderlich werden.

Wurden Informationen zu kritischen chemischen Altstoffen bisher nach und nach in Prüfprogrammen durch die nationalen Behörden erarbeitet, so wurde mit REACH eine Beweislastumkehr angenommen.

Mit REACH sind ausschließlich die Unternehmen für die im Rahmen der Registrierung erfolgende Untersuchung der Chemikalien, verantwortlich.

Es gilt der Grundsatz „no data - no market": Registrierungspflichtige Stoffe dürfen ohne Registrierung weder hergestellt noch vermarktet werden. Die Rolle der Behörden in Deutschland und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beschränkt sich im Wesentlichen auf die Überwachung der einschlägigen Anforderungen bzw. die Verwaltung der eingereichten Daten.

Weitere umfangreiche Regelungen, die es vor dem 1. Juni 2007 schon zu Herstellungs- und Verwendungsverboten sowie zur Beschränkung des Inverkehrbringens für bestimmte Chemikalien gab, wurden in die REACH-Verordnung integriert (Baustein „Beschränkung"). Die Beschränkungen werden seitdem regelmäßig aktualisiert.

 

Links/Info

 

Bericht REACH-Projekt Baden-Württemberg 2004

Schon mit dem Vorschlag zur REACH-Verordnung 2003 hat sich abgezeichnet, dass die Umsetzung dieser Verordnung weitreichende Kosequenzen in den Unternehmen haben kann. Um die vorhandene Problematik im Detail darstellen und entsprechende Auswirkungen abschätzen zu können, wurde eine Untersuchung durchgeführt. Das REACH-Prokjekt Baden-Württemberg, das Ergebnisse einer Umfrage von 18 baden-württembergischen Unternehmen präsentiert, wurde 2004 veröffentlicht. Das Projekt wurde von einigen Partnern des heutigen Netzwerks REACH@Baden-Württemberg konzipiert und durchgeführt.