Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Test_DB

Übersicht über die Stoffidentitäten

Name
(IUPAC)

CAS-Nr.

EINECS

Synonyme (*1)

Warum SVHC

Bis(2-methoxy­ethyl)phthalat (DMEP)

117-82-8

204-212-6

Di(methoxyethyl)phthalat, bis(methylglycol)phthalat

Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)

Dipentylphthalat (DPP)

131-18-0

205-017-9

1,2-Benzoldicarboxysäure dipentyl ester, Amoil, Amylphthalat, Di-N-Pentylphthalat, Di-n-pentylphthalatdiamylphthalat, Dipentyl-1,2-benzoldicarboxylat, Dipentylphthalat, Phthalsäurediamylester, di-n-pentylphthalat, Diamylphthalat, Dipentylphthalat

Diisopentylphthalat (DIPP)

605-50-5

210-088-4

1,2-Benzoldicarboxylsäure, Bis(3-methylbutyl) ester, Diisoamyl phthalat, Isoamyl phthalat

N-Pentyl-isopentylphthalat

776297-69-9

-

n-Pentyl-isopentyl phthalat, 1,2-Benzenedicarboxylic acid, 3-methylbutyl pentyl ester

Dihexylphthalat (DnHP)

84-75-3

201-559-5

1,2-Benzoldicarboxylsäufe, dihexyl ester (9CI); Phthalsäuredihexylester (6CI,7CI,8CI); Bis(n-hexyl)phthalat; Di-n-hexyl phthalat; Jayflex DHP; NSC 4817     

Diisobutylphthalat (DIBP)

84-69-5

201-553-2

Palatinol IC; Isobutylphthalat; Hexaplas M/1B; Kodaflex DIBP, Phthalsäurediisobutylester; Di-iso-butylphthalate; Di(i-butyl)phthalate; Hatcol DIBP; 1,2-Benzoldicarboxylsäure bis(2-methylpropyl) ester; UNII-IZ67FTN290; NSC 15316    

Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)
Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f - Menschliche Gesundheit)

Benzylbutylphthalat (BBP)

85-68-7

201-622-7

Butylbenzylphthalate; Sicol; Palatinol BB; UnimollBB; Santicizer 160; n-Butylbenzylphthalat; Benzyl-n-benzylphthalat; 1,2 Benzoldicarboxylsäufe butylphenylmethylester, Phthalsäure benzylbutylester, Spatozoat

Dibutylphthalat (DBP)

84-74-2

201-557-4

Dibutyl 1,2-benzoldicarboxylat; dibutyl benzol-1,2-dicarboxylat; Dibutyl o-phthalat; Dibutyl-phthalat; di-n-butyl o-phthalat     Butylbenzylphthalate; Sicol; Palatinol BB; UnimollBB; Santicizer 160; n-Butylbenzylphthalat; Benzyl-n-benzylphthalat; 1,2 Benzoldicarboxylsäufe butylphenylmethylester, Phthalsäure benzylbutylester, Spatozoat

Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)
Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f - Menschliche Gesundheit)
Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57f - Umwelt)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

2.2.1 Materialuntergruppen

 

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen):
  • Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe (ELV-end of life vehicles-Richtlinie): Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten.
  • Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS-Richtlinie): die maximal zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen (*3) ist auf 0,1 % beschränkt.
  • Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Eine Anwendung von Stoff x in Lebensmittelkontaktmaterialien ist unter bestimmten Bedingungen zugelassen.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

(*3) Anders als unter REACH bezieht sich in der RoHS-Richtlinie der Konzentrationsgrenzwert auf das homogene Material. Zu Details hierzu wird auf die Umsetzungsleitfäden und –Hilfen der RoHS-Richtlinie verwiesen.

4.1 Gefährliche Eigenschaften

4.2 Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze)

4.3 Strukturformel(n) (*5)

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 06. Feb. 2024