Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Zirconium-Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest

Gruppendatenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest

Zirconium-Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest

Name
(IUPAC)

aluminosilicate refractory ceramic fibres

zirconia aluminosilicate refractory ceramic fibres

CAS-Nr.

-

-

EINECS

-

-

Synonyme (*1)

-

-

Bedingungen

 

  • Die Oxide von Aluminium und Silizium (und Zirconium) sind die Hauptkomponenten, die (in den Fasern) in variablen Konzentrationsbereichen vorkommen.
  • Die Fasern haben einen längengewichteten mittleren geometrischen Durchmesser abzüglich der zweifachen geometrischen Standardabweichung von 6 oder weniger Mikrometern (µm).
  • Der Gehalt an Alkali- und Erdalkalimetalloxiden (Na2O+K2O+CaO+MgO+BaO) liegt unter oder ist gleich 18 Gewichtsprozent.

 

Warum SVHC

krebserzeugend (Artikel 57a)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Feuerfeste Keramikfasern werden hauptsächlich im Industriebereich zur Hochtemperaturisolierung benutzt, z. B. Isolierung von Industrieöfen und -ausrüstungen, Ausrüstungen für die Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie. Bei Gebäude- und industriellen Prozessausrüstungen dienen sie dem Feuerschutz.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Temperaturisolierung, Feuerschutz

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Keramikfasern, feuerfest in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Ja

Hochtemperaturisolierung, Feuerschutz

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Nein

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Nein

 

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Ofenisolierung, Ofenauskleidung, Autos, Feuerschutzmaterialien, Glaskeramikkochfeldern, Elektroöfen, Elektrogrills, Mikrowellenöfen, Geräte mit offener Flamme, Dichtungen für Brandschutzverglasungen (Brandschutzfenster und -türen), Dämmstoffe

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Feuerfeste Aluminiumsilikat- und Zirconium-Aluminiumsilikat-Keramikfasern werden z. B. bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen und Haushaltsgeräten verwendet. Eine Exposition bei der Nutzung ist nicht auszuschließen.

  • REACH Anhang XIV: Keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII: Keine Beschränkungen
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

Harmonisierte Einstufung von Aluminiumsilikat- und Zirconium-Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

 

Allgemeines

In der CLP-Verordnung sind feuerfeste Keramikfasern unter der Indexnummer 650-017-00-8 in einem Eintrag zusammengefasst.

Anmerkungen

  • Anmerkung A: Der Name des Stoffes muss auf dem Kennzeichnungsetikett mit einer der in der Liste des Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung aufgeführten Bezeichnungen angegeben werden.
  • Anmerkung R: Die harmonisierte Einstufung als karzinogen wird vorgenommen außer im Falle von Fasern, bei denen der längengewichtete mittlere geometrische Durchmesser abzüglich der zweifachen geometrischen Standardabweichung, gemessen nach der Prüfmethode A.22 im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission, größer ist als 6 μm.

4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))

Selbsteinstufung von Aluminiumsilikat- und Zirconium-Aluminiumsilikat-Keramikfasern, feuerfest
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise


Für feuerfeste Keramikfasern liegen keine Selbsteinstufungen vor.

4.3 Strukturformel (*4)

Keine Strukturformel verfügbar.

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 09. Aug. 2021