Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Tetrabordinatriumheptaoxid, Hydrat

Das Datenblatt umfasst neben Dinatriumtetraborat, wasserfrei auch die Hydrate Dinatriumtetraborat-pentahydrat, Dinatriumtetraborat-decahydrat (alle EG-Nummer 215-540-4) und Tetrabordinatrium-heptaoxid (EG-Nummer 235-541-3), da diese in wässriger Lösung die gleichen Substanzen wie Dinatriumtetraborat, wasserfrei bilden und daher in ihren toxikologische Eigenschaften vergleichbar sind.

Übersicht über die Stoffidentitäten

Name
(IUPAC)

CAS-Nr.

EINECS

Synonyme (*1)

Warum SVHC

Dinatriumtetraborat, wasserfrei

1330-43-4

215-540-4

Anhydrous borax; Sodium tetraborate; Boron sodiumoxide; Boric acid, disodium salt; Sodium borate, Borax, fused

fortpflanzungsgefährdend
(Artikel 57c)

Dinatriumtetraborat-pentahydrat

12179-04-3

Borax 5-mol; Sodium borate trihydrate; Sodium tetraborate pentahydrate; Boron sodium oxide, pentahydrate; Boric acid, Disodium salt, pentahydrate

Dinatriumtetraborat-decahydrat

1303-96-4

Borax; Sodium tetraborate decahydrate; Borax de-cahydrate; Sodium biborate decahydrate; Sodium pyroborate decahydrate; Boron sodium oxide, decahydrate; Boric acid, Disodium salt decahydrate; Tetrasodium salts, decahydrate

Tetrabordinatrium-heptaoxid, Hydrat

12267-73-1

235-541-3

Boric acid, disodium salt, hydrate; Boron sodiumoxide, hydrate

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Dinatriumtetraborat und Tetrabordinatriumheptaoxid, Hydrat finden hauptsächlich Anwendung in Wasch- und Reinigungsmitteln, Glas und Glasfasern, Keramik, Industrieflüssigkeiten, Metallurgie, Klebstoffen, Flammschutzmitteln, Körperpflegeprodukten, Bioziden und Düngemitteln.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Flammschutzmittel, Bleichmittel, Flussmittel, Biozid, Mikronährstoff, Holzschutzmittel, Puffer, Härter.

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Dinatriumtetraborat und Tetrabordinatrium-heptaoxid, Hydrat in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Ja

Herstellung von Legierungen

Glas & Keramik

Ja

Pigment in Glasuren

Gummi

Nein

 

Holz

Ja

Holzschutzmittel

Kunststoffe

Nein

 

Leder

Ja

Zusatz in Gerbbrühen, Flammschutzmittel

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Ja

Herstellung von Legierungen

Papier

Ja

Härter, Oxidationsschutz in Entwicklern

Textilien

Ja

Versteifung von Geweben

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Wasch- und Reinigungsmittel, Klebstoffe

2.2.1 Materialuntergruppen

keine Angaben

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Glaswolle, Wellpappe, Zellulosedämmstoffe, textile- und Leder Erzeugnisse, Glühbirnen, Sonnenkollektoren, Mikrowellen- und Glasgeschirr.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1B eingestuft wurden, dürfen nicht in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Dinatriumtetraborat, wasserfrei

Dinatriumtetraborat-pentahydrat

Dinatriumtetraborat-decahydrat

Tetrabordinatrium-heptaoxid, Hydrat

Gefahrenklassen und -kategorien

Reproduktionstoxizität: Repr. 1B

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Anmerkungen

Anmerkung 11*: Gemische sind als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner als reproduktionstoxisch eingestufter Borverbindungen des Gemischs, wie es in den Verkehr gebracht wird, mindestens 0,3 % beträgt.

* Gilt ab 01.02.2025, Stoffe und Gemische dürfen bereits vorher nach der geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Dinatriumtetraborat, wasserfrei

Dinatriumtetraborat-pentahydrat

Dinatriumtetraborat-decahydrat

Tetrabordinatrium-heptaoxid, Hydrat

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

4.3 Strukturformel(n) (*4)

Keine Strukturformeln verfügbar

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 08. Feb. 2024