Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Terphenyl, hydriert

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Stoffname 1

Name
(IUPAC)

-

CAS-Nr.

61788-32-7

EINECS

262-967-7

Synonyme (*1)

HB40/00; Partially hydrogenated terphenyls; Therminol 66

Warum SVHC

vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

--------------------------

(*1) weitere Synonyme: keine

 

Kunststoffadditive, Lösemittel, Anstrichmittel, Tinten, Klebstoffe, Dichtungsmittel, Wärmeträgerflüssigkeiten

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

UV-Stabilisator

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Terphenyl, hydriert in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Beschichtungen und Klebstoffe

Ja

Beispiele: Klebstoffe, Dichtstoffe (PC1), Beschichtungen und Farben, Verdünner und Farbentferner (PC9a), Druckfarben inkl. Tinten und Toner (PC18)

2.2.1 Materialuntergruppen

keine Angaben

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Kunststofferzeugnisse

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

keine Angaben

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): nicht zulassungspflichtig

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Eigenschaften von Terphenyl, hydriert

Informationen zur Gefährlichkeit

Terphenyl, hydriert

Allgemeine Beschreibung

Umwelt (Selbsteinstufung): Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

Begründung für die Aufnahme in die Kandidatenliste

vPvB - sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (Artikel 57e)

4.2 Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) (*3)

Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) – es liegen keine harmonisierten Einstufungen vor (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis)

Chemikalienrechtliche Einstufung der Terphenyl, hydriert

Mensch

Keine Angaben

Umwelt

Selbsteinstufung: H400, H410, H411, H413

4.3 Strukturformel(n) (*4)

keine Strukturformel verfügbar

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 20. Jul. 2022