Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihre Salze

Die Übersicht zeigt die Stoffidentitäten der Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und beispielhaft einige ihrer registrierten Salze.

Bisher ist Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) das am häufigsten hergestellte und verwendete Salz der Perfluorbutansulfonsäure (PFBS).

 

Übersicht über die Stoffidentitäten von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und einigen ihrer Salze

 

Perfluorbutansulfonsäure (PFBS)

Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS)

Tetraethylammonium-perfluorbutansulfonat

Tetrabutylphosphoniumnonafluorbutan-1-sulfonat

Name
(IUPAC)

1,1,2,2,3,3,4,4,4-Nonafluorobutane-1-sulfonic acid

Potassium nonafluorobutane-1-sulfonate

Tetraethylazanium nonafluorobutane-1-sulfonate

Tetrabutylphosphanium nonafluorobutane-1-sulfonate

CAS-Nr.

375-73-5

29420-49-3

25628-08-4

220689-12-3

EINECS

206-793-1

249-616-3

700-536-1

444-440-5

Synonyme (*1)

Perfluorobutane sulfonic acid, PFBS

Potassium perfluorobutane sulfonate, Per-fluorobutane sulfonic acid potassium salt, KPFBS, K-PFBS, PFBSK+

N,N,N,-triethylethanaminium 1,1,2,2,3,3,4,4,4-nonafluorobutane-1-sulfonate

 

Warum SVHC

ebenso besorgniserregend, wahrscheinlich schwerwiegende Wirkung auf die Umwelt (Artikel 57f),
ebenso besorgniserregend, wahrscheinliche schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit (Artikel 57f)


Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) ist das am häufigsten hergestellte und verwendete Salz der Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) .

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Perfluorbutansulfonsäure und ihre Salze werden als Katalysator in der Polymerherstellung und in der chemischen Synthese sowie als Flammschutzmittel in Polycarbonat (bei elektronischen Geräten) verwendet.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Katalysator, Flammschutzmittel, Additiv/Reaktant für Polymerisationsreaktionen

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) und ihren Salzen in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Ja

Oberflächenbehandlung von porösen harten Oberflächen wie z. B. Keramikfliesen

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Antistatikmittel

Leder

Ja

wasser- und schmutzabweisender Schutz

Mineralische Materialien

Ja

Oberflächenbehandlung von porösen harten Oberflächen wie Beton, Mörtel, Granit, Ton, Schiefer, Kalkstein, Marmor

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

wasser- und schmutzabweisender Schutz

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Laborchemikalien (PC 21), Pharmazeutika (PC 29), Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Elektrische und elektronische Erzeugnisse, Kunststofferzeugnisse, Bekleidung, Schuhe und Teppiche.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

PFBS und ihre Salze verteilen sich aufgrund ihrer hohen Wasserlöslichkeit und ihres niedrigen Sorptionspotentials sehr gut in Wasser. PFBS und ihre Salze sind sehr persistent, d. h. es gibt keinen abiotischen oder biotischen Abbau unter relevanten Umweltbedingungen.

  • REACH Anhang XIV: Keine Zulassungspflicht
  • REACH Anhang XVII: Keine Beschränkungen

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

Harmonisierte Einstufung von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) nach CLP-Verordnung
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Für Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) gibt es keine harmonisierte Einstufung.

 

Selbsteinstufungen von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) im C&L-Verzeichnis (*3)
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Physikalische Gefahren

Met. Corr. 1

H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Corr. 1

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

 

Harmonisierte Einstufung von Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) nach CLP-Verordnung
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Für Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) gibt es keine harmonisierte Einstufung.

 

Selbsteinstufungen von Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS) im C&L-Verzeichnis
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

 

Harmonisierte Einstufung von Tetraethylammonium-perfluorbutansulfonat nach CLP-Verordnung
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Für Tetraethylammonium-perfluorbutansulfonat gibt es keine harmonisierte Einstufung.

 

Selbsteinstufungen von Tetraethylammonium-perfluorbutansulfonat im C&L-Verzeichnis
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

 

Harmonisierte Einstufung von Tetrabutyl-phosphonium-nonafluor-butan-1-sulfonat nach CLP-Verordnung
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4 *

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Erläuterung

* Mindesteinstufung. Der spezifische Konzentrationsgrenzwert für akute Toxizität galt gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und konnte nicht in Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung umgewandelt werden. Der Einstufung dieses Eintrags als akut toxisch ist dennoch besondere Beachtung beizumessen. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Einstufung in eine strengere Kategorie erfordern, so ist die Einstufung des Stoffes vom Hersteller oder Inverkehrbringer entsprechend anzupassen.

 

Selbsteinstufungen von Tetrabutyl-phosphonium-nonafluor-butan-1-sulfonat im C&L-Verzeichnis
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS)
Strukturformel von Perfluorbutansulfonsäure (PFBS)
Strukturformel von Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS)
Strukturformel von Kaliumperfluor-1-butansulfonat (KPFBS)

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 20. Mär. 2024