Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Phenol, Alkylierungsprodukte (hauptsächlich in para-Position) mit C12-reichen verzweigten Alkylketten aus der Oligomerisierung, die alle einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon umfasst (PDDP)

Datenblatt (pdf)

 

PDDP (Phenol, Alkylierungsprodukte (hauptsächlich in para-Position) mit C12-reichen verzweigten Alkylketten aus der Oligomerisierung, die alle einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon umfasst) sind UVCB-Stoffe* mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung.

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

PDDP

Name
(IUPAC)

Phenol, alkylation products (mainly in para position) with C12-rich branched alkylchains from oligomerisation, covering any individual isomers and/or combinations thereof (PDDP)

CAS-Nr.

-

EINECS

-

Synonyme (*1)

DDP
TPP
Phenol, 4-dodecyl, branched
Phenol, (tetrapropenyl), derivatives
Dodecylphenol, mixed isomers

Warum SVHC

reproduktionstoxisch (Artikel 57 Buchstabe c)
endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Umwelt)
endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Menschliche Gesundheit)

--------------------------

* UVCB-Stoffe: Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials)

(*1) weitere Synonyme: keine

Beispiele für PDDP

Stoff

Name (IUPAC)

CAS-Nummer

EINECS

verzweigte Dodecylphenole

Phenol, dodecyl-, branched

121158-58-5

310-154-3

Tetrapropenylphenolderivate

Phenol, (tetrapropenyl) derivatives

74499-35-7

-

verzweigtes 4-Dodecylphenol

Phenol, 4-dodecyl, branched

210555-94-5

-

4-Isododecylphenol

4-Isododecylphenol

27459-10-5

-

Tetrapropylenphenol-

Phenol, tetrapropylene

57427-55-1

-

4-Isododecylphenol

Phenol, 4-isododecyl

27147-75-7

-

 

Aus der Stoffgruppe der PDDP sind nur die verzweigten Dodecylphenole (Phenol, dodecyl-, branched (PDB)) nach REACH registriert.
PDDP werden in der Lieferkette überwiegend als chemisches Zwischenprodukt verwendet und der Rohstoff wird in andere Stoffe umgewandelt. Die Hauptendanwendungen von PDDP sind die Herstellung von Schmiermitteladditiven und Kraftstoffsystemreinigern in benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen und Schiffsdieselmotoren. Weiterhin wird der Stoff zur Herstellung von Chemikalien, Gummiprodukten und Kunststoffprodukten verwendet.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Zwischenprodukt, Monomer, Detergens, Dispergiermittel, Demulgator.

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von PDDP in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Herstellung von Reifen und anderen Gummiprodukten

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Herstellung von Epoxid- und Phenolharzen, Monomer für Phenol-Formaldehyd- und Tintenharze

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Schmiermitteladditiv und Kraftstoffsystemreiniger, Farben und Beschichtungsharze

2.2.1 Materialuntergruppen

Epoxidharze

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Öl- und Schmierstoffe, Kraftstoffsystemreiniger, Reifen- und Gummiprodukte, Epoxidharzböden.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Es werden Emissionen von PDDP in die Umwelt beobachtet. Aus der Verwendung in Schmier- und Kraftstoffadditiven kann es zu einer Freisetzung von PDDP durch unvollständige Verbrennung sowie undichte Motoren und Getriebe (Benzin- und Dieselmotoren, Schiffsmotoren) kommen. Alterung und Müllentsorgung von mit Epoxid- und Phenolharzen beschichteten Produkten kann ebenfalls zu einer Emission von PDDP führen.
PDDP werden in verschiedenen Umweltkompartimenten (Oberflächenwasser, Sediment, Abwasser, Kläranlagen, Boden) sowie in Biota (z. B. in Fisch, Muscheln, Eiern und Robben) gefunden.

  • REACH Anhang XIV (Zulassung): PDDP sind nicht zulassungspflichtig.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von verzweigten Dodecylphenolen nach CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Corr. 1C

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Repr. 1B

H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M = 10
M = 10

Erläuterung

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

Allgemeines

In der CLP-Verordnung wird die harmonisierte Einstufung der verzweigten Dodecylphenole und anderer PDDP unter der Index-Nummer 604-092-00-9 aufgeführt.

4.2 Selbsteinstufungen von verzweigten Dodecylphenolen im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Corr. 1C

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Repr. 1B

H360F: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M = 10
M = 10

Erläuterung

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel der PDDP
Strukturformel der PDDP

--------------------------

(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 09. Aug. 2021