Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Orthoborsäure, Natriumsalz

Übersicht über die Stoffidentitäten

Orthoborsäure, Natriumsalz und Vertreter dieser Stoffgruppe

Stoffname

Orthoborsäure,
Natriumsalz

Borsäure,
Natriumsalz (1:1)

Borsäure,
Dinatriumsalz

Trinatrium-
orthoborat

Borsäure,
Natriumsalz

Borsäure,
Natriumsalz, Hydrat

Name
(IUPAC)

Orthoboric acid,
sodium salt

Boric acid,
sodium salt (1:1)

Boric acid,
disodium salt

Trisodium
ortho-borate

Boric acid,
sodium salt

boric acid
sodium salt, hydrate

CAS-Nr.

13840-56-7

14890-53-0

22454-04-2

14312-40-4

1333-73-9

25747-83-5

EINECS

237-560-2

-

-

238-253-6

215-604-1

-

Synonyme (*1)

-

-

-

-

-

-

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Orthoborsäure, Natriumsalz ist nicht unter REACH registriert und es liegen daher keine Informationen zu Verwendungen vor. Es gibt jedoch einige, wenn auch sehr begrenzte, Informationen über die Verwendung als Lösungsmittel und Korrosionsinhibitor. Da Orthoborsäure, Natriumsalz ähnliche Eigenschaften wie andere Natriumborate hat, kann es möglicherweise als Alternative verwendet werden.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Lösungsmittel und Korrosionsinhibitor

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Orthoborsäure, Natriumsalz in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Nein

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Pufferlösung, Getriebeschmiermittel


Über den Einsatz von Orthoborsäure, Natriumsalz in Materialien ist sehr wenig bekannt.
Andere, eng verwandte Natriumborate, die ebenfalls in der Kandidatenliste enthalten sind, haben weit verbreitete Anwendungen. Es ist anzunehmen, dass Orthoborsäure, Natriumsalz aufgrund seiner ähnlichen Eigenschaften in diesen Anwendungen alternativ eingesetzt wird.

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Keine konkreten Erzeugnisse identifiziert

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XIV (Zulassung): Keine Zulassungspflicht.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Orthoborsäure, Natriumsalz nach CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Allgemeines

Orthoborsäure, Natriumsalz wird in der CLP-Verordnung unter der Index-Nummer 005-011-00-4 gelistet.

Anmerkungen

Anmerkung 11*: Gemische sind als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner als reproduktionstoxisch eingestufter Borverbindungen des Gemischs, wie es in den Verkehr gebracht wird, mindestens 0,3 % beträgt.

* Gilt ab 01.02.2025, Stoffe und Gemische dürfen bereits vorher nach der geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

4.2 Selbsteinstufungen von Orthoborsäure, Natriumsalz im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Orthoborsäure, Natriumsalz
Strukturformel von Orthoborsäure, Natriumsalz
Strukturformel von Borsäure, Natriumsalz (1:1)
Strukturformel von Borsäure, Natriumsalz (1:1)
Strukturformel von Borsäure, Dinatriumsalz
Strukturformel von Borsäure, Dinatriumsalz
Strukturformel von Trinatriumorthoborat
Strukturformel von Trinatriumorthoborat

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 23. Aug. 2021