Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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n-Hexan

Übersicht über die Stoffidentität

n-Hexan

Name
(IUPAC)

Hexan

CAS-Nr.

110-54-3

EINECS

203-777-6

Synonyme (*1)

Hexane, n-Hexane, Hexyl hydride

Warum SVHC

Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57 Buchstabe f - Menschliche Gesundheit)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

n-Hexan gehört zu den aliphatischen Kohlenwasserstoffen und wird in Formulierungen, Polymerverarbeitungen, Beschichtungen und Reinigungsmitteln verwendet.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Lösemittel, Produktionshilfsmittel, Reinigungsmittel, Extraktionslösemittel, Kraftstoffzusatz

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von n-Hexan in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Herstellung von Kautschuk und Gummi

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Nein

 

Leder

Nicht bekannt

Lederpflegeprodukte und Klebstoffe

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nicht bekannt

Textilbehandlungsprodukte

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien: Parfüme, Duftstoffe (PC 28), Poliermittel und Wachsmischungen (PC 31), Kosmetika, Körperpflegeprodukte (PC 39)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Reifen, Dichtungen, Schläuche, Fußböden, Druckplattentücher, Kontaktkleber, Füllstoffe, Spachtelmassen, Modelliermassen, Fingerfarben, Treibstoffe.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

n-Hexan ist leicht flüchtig und kann unter ungünstigen Ventlationsbedingungen in höheren Konzentrationen in der Atemluft enthalten sein. Weitere Freisetzungen in die Umwelt sind durch Verwendung in Innenräumen sowie im Freien als Verarbeitungshilfsmittel möglich.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): n-Hexan ist nicht zulassungspflichtig.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Für n-Hexan liegen keine Beschränkungen vor.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von n-Hexan nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Physikalische Gefahren

Flam. Liq. 2

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

Gesundheitsgefahren

Asp. Tox. 1

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

STOT SE 3

H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Repr. 2

H361f***: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

STOT RE 2*

H373**: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Spezifische Konzentrationsgrenze

STOT RE 2; H373: C ≥ 5 %

Allgemeines

* Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist mit * gekennzeichnet.

** Für bestimmte Gefahrenklassen, z. B. STOT, sollte der Expositionsweg im Gefahrenhinweis nur dann angegeben werden, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr gemäß den Kriterien des Anhangs I der CLP-Verordnung bei keinem anderen Expositionsweg besteht.

*** Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch *** gekennzeichnet.

4.2 Selbsteinstufungen von n-Hexan im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Physikalische Gefahren

Flam. Liq. 2

H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

Gesundheitsgefahren

Asp. Tox. 1

H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

STOT SE 3

H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Repr. 2

H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Inhalation>.

STOT RE 1

H372: Schädigt die Organe <Nervenssystem, peripheres Nervensystem> bei längerer oder wiederholter Exposition <Inhalation>.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Spezifische Konzentrationsgrenze

STOT RE 1: C ≥ 5 %

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von n-Hexan
Strukturformel von n-Hexan

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 11. Feb. 2026