Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Glutaral

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Glutaral

Name
(IUPAC)

Glutaraldehyde

CAS-Nr.

111-30-8

EINECS

203-856-5

Synonyme (*1)

1,5-Pentanedial; Glutar aldehyde; Pentane-1,5-dial; 1,5-Pentanedione

Warum SVHC

Die Atemwege sensibilisierende Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Menschliche Gesundheit)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Glutaral wird hauptsächlich als Biozid verwendet sowie bei der Ledergerbung, Röntgenfilmverarbeitung und in der Kosmetikindustrie.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Biozid, Gerbstoff, Dispergier-, Härtungs- und Vernetzungsmittel und Schleimbekämpfungsmittel.

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Glutaral in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Nein

 

Leder

Nicht bekannt

Ledergerbung, Verbesserung der Färbbarkeit und Waschbarkeit von Leder

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nicht bekannt

Schleimbekämpfungsmittel in der Papierherstellung, Bestandteil in Mikrokapselbeschichtungen

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Biozidprodukte (PC 8), Produkte zur Behandlung von Leder (PC 23), Wasch- und Reinigungsmittel (PC 35), Kosmetika, Körperpflegeprodukte (PC 39), Produkte für die Exploration oder Förderung von Erdöl und Erdgas (PC41)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Kopierpapier, Thermografiepapier, Selbstdurchschreibepapier und Ledererzeugnisse, Brillenreinigungstücher

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XIV (Zulassung): Keine Zulassungspflicht.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Glutaral nach CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 3

H301: Giftig bei Verschlucken.

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Skin Sens. 1 A

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Acute Tox. 2

H330: Lebensgefahr bei Einatmen.

Resp. Sens. 1

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Spezifische Konzentrationsgrenze

STOT SE 3; H335: 0,5 % ≤ C < 5 %

M-Faktor

M = 1

Erläuterung

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

4.2 Selbsteinstufungen von Glutaral im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 3

H301: Giftig bei Verschlucken.

Skin Corr. 1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Skin Sens. 1 A

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 2

H330: Lebensgefahr bei Einatmen.

Resp. Sens. 1

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

M-Faktor

M = 1

Erläuterung

Der M-Faktor (Multiplikationsfaktor) wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

4.3 Strukturformel (*4)

Keine Strukturformel verfügbar.

Strukturformel von Glutaral
Strukturformel von Glutaral

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

  • Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo/GSBL),
    http://www.gsbl.de [Zugriff am 02.08.2021]

 

Stand der Bearbeitung: 03. Aug. 2021