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vPvB
Englisch für „very persistent and very bioaccumulative“; auf Deutsch also für sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe. Stoffe die diese beiden Eigenschaften haben, gelten als besonders besorgniserregend, da sie in der Umwelt nicht abgebaut werden (Persistenz), also sehr stabil sind und sich in Organismen anreichern (Bioakkumulierbarkeit). Da diese Stoffe kaum aus der Umwelt wieder entfernt werden können, soll ein Eintrag vermieden werden, auch wenn (momentan) keine Kenntnisse über mögliche giftige Wirkungen vorliegen (Vorsorge). Auf welche Weise bestimmt wird, ob ein Stoff ein vPvB ist, ist in der REACH-Verordnung Anhang XIII beschrieben. Es gibt keine Einstufungskategorie für diese gefährliche Eigenschaft.
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