Glossar

Die englische Abkürzung steht für „Substance of Very High Concern“; auf  Deutsch also für "besonders besorgniserregender Stoff". Dies sind Stoffe, welche die unter REACH Artikel 57 definierten Eigenschaften haben UND in einem speziellen Verfahren als SVHC identifiziert und auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurden. Artikel 57 der REACH-Verordnung definiert die folgenden Eigenschaften als besonders problematisch: Krebserregend, mutagen, reproduktionstoxisch (CMR); persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT); sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB). Zudem können Stoffe, die Anlass zu ähnlicher Besorgnis geben (z. B. solche mit hormoneller Wirkung oder Stoffe, die die Atemwege sensibilisieren) auf die Kandidatenliste aufgenommen werden.