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Sicherheitsdatenblatt

Für bestimmte Stoffe und Gemische, insbesondere solche, die chemikalienrechtlich eingestuft sind, muss der Lieferant ein Sicherheitsdatenblatt liefern. In diesem Sicherheitsdatenblatt müssen im dritten Abschnitt alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden, die eingestuft sind und oberhalb bestimmter Konzentrationen enthalten sind. Unter bestimmten Bedingungen kann hier auch gekennzeichnet sein, ob ein Stoff ein SVHC ist oder nicht.