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Importeur

Im Kontext europäischer Chemikaliengesetzgebung ist ein Importeur ein Unternehmen, dass für die Überführung einer Ware aus einem Nicht-EU-Land in ein Land der EU verantwortlich ist. Ein Unternehmen, das z. B. ein textiles Gewebe aus Indien oder ein Gemisch aus China importiert gilt als Importeur. Ein Unternehmen, das ein Elektrogerät aus Schweden oder ein Gemisch aus Italien kauft gilt hingegen nicht als Importeur.