Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Dinatrium-3,3'-((1,1'-biphenyl)-4,4'-diylbis(azo))bis(4-aminonaphthalin-1-sulfonat); (C.I. Direct Red 28)

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Stoffname 1

Name
(IUPAC)

Disodium 4-amino-3-[(4-{4-[(1-amino-4-sulfonatonaphthalen-2-yl)diazenyl]phenyl}phenyl)diazenyl]naphthalene-1-sulfonate

CAS-Nr.

573-58-0

EINECS

209-358-4

Synonyme (*1)

1-Naphthalenesulfonic acid, 3,3'-((1,1'-biphenyl)-4,4'-diylbis(azo))bis(4-amino-, disodium salt; AI3-63036; Atlantic Congo Red; Atul Congo Red; Azocard Red Congo; Benzo Congo Red; Brasilamina congo 4B; C.I. 22120; C.I. Direct Red 28

Warum SVHC

krebserzeugend (Artikel 57a)

 

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(*1) weitere Synonyme: C.I. Direct Red 28, disodium salt; Cerven kongo; Cerven prima 28; Congazone sodium; Congo Red; Congo Red 4B; Congo Red 4BX; Congo Red CR; Congo Red H; Congo Red ICI; Congo Red L; Congo Red M; Congo Red N; Congo Red R; Congo Red W; Congo Red WS; Cotton Red 4BC; Cotton Red 5B; Cotton Red L; Diacotton Congo Red; Direct Red 28; Direct Red C; Direct Red DC-CF; Direct Red K; Erie Congo 4B; Haemomedical; Haemonorm; Hemorrhagyl; Hispamin congo 4B; Kayaku Congo Red; Mitsui Congo Red; NSC 56651; NSC 7232; Peeramine Congo Red; Red K; Sodium diphenyldiazo-bis(alphanaphthylaminesulfonate); Solucongo; Sugai Congo Red; Tertrodirect Red C; Trisulfon Congo Red; UNII-3U05FHG59S; Vondacel Red CL

 

Färbemittel für Papier und Textil, Geliermittel für Polyvinylalkohol (PVA).
Es liegen der ECHA keine Registrierungen vor.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Färbemittel, Geliermittel

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Dinatrium-3,3'-((1,1'-biphenyl)-4,4'-diylbis(azo))bis(4-aminonaphthalin-1-sulfonat); (C.I. Direct Red 28) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Ja

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Färben von Papier

Textilien

Ja

Färben von Textilien

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Beispiele: Produktkategorien (PC): Produkte zur Behandlung von Papier und Pappe (PC 26), Textilfarben, Textilappreturen und
Textillimprägniermittel (PC 34)

2.2.1 Materialuntergruppen

Sonstige Kunststoffe, Polyvinylalkohol

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Wurde u. a. in importierter Kleidung, Lederartikeln und Spielzeugen entdeckt.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 28
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): nicht zulassungspflichtig
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Dinatrium-3,3'-((1,1'-biphenyl)-4,4'-diylbis(azo))bis(4-aminonaphthalin-1-sulfonat); (C.I. Direct Red 28) nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Repr. 2

H361d ***: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Anmerkung

*** Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch „***“ gekennzeichnet.

4.2 Selbsteinstufungen von Dinatrium-3,3'-((1,1'-biphenyl)-4,4'-diylbis(azo))bis(4-aminonaphthalin-1-sulfonat); (C.I. Direct Red 28) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Carc. 1B

H350: Kann Krebs erzeugen.

Repr. 2

H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

4.3 Strukturformel (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 10. Mär. 2023