Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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Bis(4-chlorphenyl)-sulfon

Übersicht über die Stoffidentitäten

Bis(4-chlorphenyl)-sulfon

Name
(IUPAC)

1,1'-Sulfonylbis(4-chlorobenzene)

CAS-Nr.

80-07-9

EINECS

201-247-9

Synonyme (*1)

BCPS; DCDPS; 1,1'-Sulfonylbis(4-chlorobenzene); 4,4'-Dichlorodiphenyl sulfone; 4,4'-Dichlorodiphenyl sulphone; 4-Chlorophenyl sulfone; Benzene, 1,1'-sulfonylbis(4-chloro-); Bis(4-chlorophenyl) sulfone; Bis(4-chlorophenyl) sulphone; Di-p-chlorophenyl sulfone; p,p‘-Dichlorodiphenyl sulfone; p-Chlorophenyl sulfone; Sulfone, bis(p-chlorophenyl)

Warum SVHC

sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Eigenschaften (Article 57 e)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Bis(4-chlorphenyl)-sulfon wird im Europäischen Wirtschaftsraum in einer Menge von 1.000 - 10.000 Tonnen pro Jahr hergestellt und/oder importiert.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Verarbeitungshilfsmittel, Additiv, Flammschutzmittel, Epoxidhärter

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von Bis(4-chlorphenyl)-sulfon in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

Zusatzstoff in Fluorpolymeren für die Gummiproduktion

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Herstellen von Thermoplasten, z. B. Polyethersulfon (PESU), Polysulfon (PSU) und Polyphenylensulfon (PPSU), Flammschutzmittel in Kunststoffen

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Kopfreflektorlampen, Visier für Feuerwehrhelme Dentalanwendungen, elektrische/elektronische Geräte, medizinische Geräte, Mikrowellenkochgeschirr, Rohrleitungen, Pumpen, Membranen.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben.

  • REACH Anhang XIV (Zulassung): Bis(4-chlorphenyl)-sulfon ist nicht zulassungspflichtig
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Es liegen keine Beschränkungen vor.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von Bis(4-chlorphenyl)-sulfon nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise


Für Bis(4-chlorphenyl)-sulfon liegt keine harmonisierte Einstufung vor.

4.2 Selbsteinstufungen von Bis(4-chlorphenyl)-sulfon im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von Bis(4-chlorphenyl)-sulfon
Strukturformel von Bis(4-chlorphenyl)-sulfon

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

 

Stand der Bearbeitung: 19. Jun. 2023