Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab]

Übersicht über die Stoffidentitäten

4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab]

Nicht abschließende Beispiele für diesen Gruppeneintrag:

Name
(IUPAC)

20-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]-3,6,9,12,15,18-hexaoxaicosan-1-ol

Poly(oxy-1,2-ethanediyl), α-[(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]-ω-hydroxy-

2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethanol

2-[2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethoxy]ethanol

Polyethylene glycol p-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl ether

CAS-Nr.

2497-59-8

9036-19-5

2315-67-5

2315-61-9

9002-93-1

EINECS

219-682-8

-

-

-

-

Synonyme (*1)

3,6,9,12,15,18-Hexaoxaeicosan-1-ol, 20-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]-

-

Ethanol, 2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]-

Ethanol, 2-[2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethoxy]-

Poly(oxy-1,2-ethanediyl), α-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]-ω-hydroxy-

Warum SVHC

Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Umwelt)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Emulgator für Emulsionspolymerisation; Bestandteil in Textil- und Lederhilfsmitteln; Wasserbasierten Anstrichfarben; Pestizidformulierungen; Veterinärmedizinische Produkte; Zwischenprodukt für die Herstellung von Octylphenolethersulfaten.

In der Bauindustrie:

  • als Porenbildner/Schäumungsmittel für Beton;
  • als Formentrennmittel auf Baustellen und bei der Betonfertigteilherstellung sowie als Hilfsmittel für das Reinigen von Maschinen;
  • als Bestandteil (Emulgator) von Bitumen-/Wachsemulsionen zum Anstrich/Abdichten in der Bauindustrie bzw. beim Abdecken von Betonoberflächen;
  • als Metallbearbeitungsflüssigkeiten und
  • als Öl zur Schmierung oder für hydraulische Geräte.

Der ECHA liegen keine Registrierungen vor. Die Stoffe dieser Stoffgruppe kommen in Erzeugnissen hauptsächlich als Verunreinigungen vor. Es ist unklar, ob sie die 0,1 %-Grenze in Erzeugnissen überschreiten.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Emulgator

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab] in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Ja

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Beispiele: Produktkategorien (PC): Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Produkte zur Behandlung von Leder (PC 23), Textilfarben, Textilappreturen und Textilimprägniermittel (PC 34)

Die Stoffe dieser Stoffgruppe kommen in Materialien hauptsächlich als Verunreinigungen vor. Es ist unklar, ob sie die 0,1 %-Grenze in Erzeugnissen überschreiten.

2.2.1 Materialuntergruppen

keine Angaben

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Relevanz für Erzeugnisse unklar, wahrscheinlich hauptsächlich Verunreinigung

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Angaben

 

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): ist zulassungspflichtig

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab] nach CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise


Für 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab] liegt keine harmonisierte Einstufung vor.

4.2 Selbsteinstufungen von Poly(oxy-1,2-ethanediyl), α-[(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]-ω-hydroxy- (CAS-Nummer 9036-19-5) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Selbsteinstufungen von 2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethanol (CAS-Nummer 2315-67-5) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

4.4 Selbsteinstufungen von 2-[2-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenoxy]ethoxy]ethanol (CAS-Nummer 2315-61-9) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Corr. 1B

H314

Repr. 2

H361

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400:

Aquatic Chronic 1

H410:

4.5 Selbsteinstufungen von Polyethylene glycol p-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl ether (CAS-Nummer 9002-93-1) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Eye Irrit. 2

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Aquatic Chronic 2

H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.6 Strukturformel(n) (*4)

Strukturformel von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab]
Strukturformel von 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert; [deckt wohldefinierte Stoffe, UVCB-Stoffe, Polymere und Homologe ab]

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 13. Mär. 2023