Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol

Übersicht über die Stoffidentitäten

2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA)

Name
(IUPAC)

2,2',6,6'-tetrabromo-4,4'-isopropylidenediphenol

CAS-Nr.

79-94-7

EINECS

201-236-9

Synonyme (*1)

Tetrabromobisphenol A; 2,2-Bis(3,5-dibromo-4- hydroxyphenyl)propane; 2,2-bis(4-hydroxy-3,5- dibromophenyl)propane; 4,4′-isopropylidenebis(2,6- dibromophenol); 4,4′-(1-methylethylidene)bis(2,6- dibromophenol); 2,2′,6,6′-tetrabromobisphenol A; 3,3′,5,5′-tetrabromobisphenol A; 2,2′,6,6′- tetrabromo-4,4′-isopropylidenediphenol; Tetrabromodiphenylpropane; TBBP-A

Warum SVHC

Kanzerogen (Artikel 57 Buchstabe a)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA) ist das weltweit am häufigsten verwendete bromierte Flammschutzmittel.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Flammschutzmittel

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Additives Flammschutzmittel in thermoplastischen Kunststoffen (z. B. Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS)). Reaktives Flammschutzmittel in Verbundwerkstoffen wie z. B. Leiterplatten aus Epoxidharz/Glasfasergewebe

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

Flammschutzmittel bei der Papierherstellung

Textilien

Ja

Flammschutz in Textilien

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien: Polymerzubereitungen und -verbindungen (PC 32)

2.2.1 Materialuntergruppen

  • Polystyrol (PS)
  • Epoxidharze (EP)

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Leiterplatten in elektrischen und elektronischen Geräten, textile Erzeugnisse und Papierprodukte

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Aus Kunststoffen wird TBBPA nur in geringem Maße freigesetzt, da es kovalent in die Polymermatrix eingebunden ist.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): TBBPA ist nicht zulassungspflichtig
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Für TBBPA liegen keine Beschränkungen vor.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden..

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA) nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Carc 1B*

H350: Kann Krebs erzeugen.*

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Anmerkungen

* Gilt ab 01.09.2025, Stoffe und Gemische dürfen bereits vorher nach der geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

4.2 Selbsteinstufungen von 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Skin Irrit. 2

H315: Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2A

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

STOT SE 3

H335: Kann die Atemwege reizen.

Carc. 2

H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen .

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

Aquatic Chronic 1

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA)
Strukturformel von 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (TBBPA)

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 08. Feb. 2024