Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on

Name
(IUPAC)

3-Benzylidene-1,7,7-trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-one

CAS-Nr.

15087-24-8

EINECS

239-139-9

Synonyme

3-Benzylidenecamphor (3-BC); 2-Bornanone, 3-benzylidene-; Benzylidenecamphor

Warum SVHC

Endokrinschädliche Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Umwelt)

 

UV-Filter in Sonnencreme und anderen Kosmetika, aber seit Februar 2016 darin verboten. Es liegen der ECHA keine Registrierungen vor.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

UV-Schutz (UV-Absorber, UV-Filter, UV-Stabilisator).

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Ja

UV-Schutz

Gummi

Ja

UV-Schutz

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

UV-Schutz

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

UV-Schutz

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

UV-Schutz in Farben und Beschichtungen

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Haushalts-Produkte, Bekleidung, Möbeltextilien, Spielzeug, Lebensmittelverpackungen, optische Gläser.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Ein möglicher Weg der Freisetzung dieses SVHC in die Umwelt ist das Waschen von Textilien.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Keine Zulassungspflicht.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on ist nicht legal eingestuft.

4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 2

H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von 1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on
Strukturformel von 1,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 22. Jul. 2019