Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

Zurück

1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC)

Übersicht über die Stoffidentitäten

1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC)

Name
(IUPAC)

1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinane-2,4,6-trione (a combination of α and ß-isomers)

CAS-Nr.

2451-62-9

EINECS

219-514-3

Synonyme (*1)

triglycidyl isocyanurate TGIC; 1,3,5-triglycidyl isocyanurate; 1,3,5-triglycidyl-s-triazinetrione; 1,3,5-tris(2,3-epoxypropyl)-s-triazine-2,4,6(1H,3H,5H)-trione; tris(2,3-epoxypropyl)isocyanurate; 1,3,5-Triglycidyl-s-triazine-2,4,6-trione; 1,3,5-Triglycidylhexahydro-1,3,5-triazine-2,4,6-trione; 1,3,5-Triglycidylisocyanuric acid; 1,3,5-Tris(2,3-epoxypropyl) isocyanurate; 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazine-2,4,6-trione

Warum SVHC

erbgutverändernd (Artikel 57b)


--------------------------

(*1) weitere Synonyme: 1,3,5-Tris(oxiranylmethyl)-1,3,5-triazine-2,4,6-trione; Glycidyl isocyanurate; N,N',N''-Triglycidyl isocyanurate; NSC 269934; PTGIC; TGT; Triglycidyl isocyanurate; Tris(2,3-epoxypropyl) isocyanurate; Tris(epoxypropyl) isocyanurate TEPIC; Araldite PT 810; TK 10622

 

TGIC ist eine Epoxidverbindung, die als Härter in Harzen und Beschichtungen verwendet wird. Es ist unklar, inwieweit der Stoff als Härter reagiert und/oder als Stabilisator im Erzeugnis > 0,1 % enthalten sein kann.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Härter, Stabilisator

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1% wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Ja

Polyester-Pulverbeschichtungen für die Metallveredelung

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Ja

witterungsbeständigen Pulverlacke zur Beschichtung

Kunststoffe

Ja

Vernetzungs- oder Härtungsmittel in Polyester-Pulverbeschichtungen, Auskleidungsmaterialien und Stabilisatoren für Kunststoffe

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Ja

Polyester-Pulverbeschichtungen für die Metallveredelung

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

Siebdruckbeschichtungen

Gemische zum Verbleib im Eruegnis

Ja

Produktkategorien (PC): Z. B.: Klebstoffe, Dichtstoffe (PC1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a), Schweiß- und Lötprodukte, Flussmittel (PC39)

2.2.1 Materialuntergruppen

Harze, Verbundplatten

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Leiterplatten, Elektroisoliermaterial, Verbundplatten, Werkzeuge, Auskleidungsmaterial Maschinen, Fahrzeuge, EEE, optische Instrumente, Kunststoffbausteine, Gartenmöbel, Zäune, Fenster, Türrahmen, Waschmaschinen, Kühlschränke und Öfen

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Informationen verfügbar

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): nicht zulassungspflichtig
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

--------------------------

(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC) nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 3 *

H301: Giftig bei Verschlucken.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 3 *

H331: Giftig bei Einatmen.

Muta. 1B

H340: Kann genetische Defekte verursachen.

STOT RE 2 *

H373 **: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

 

Anmerkungen

* Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist mit * gekennzeichnet.
** Für bestimmte Gefahrenklassen, z. B. STOT, sollte der Expositionsweg im Gefahrenhinweis nur dann angegeben werden, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr gemäß den Kriterien des Anhangs I der CLP-Verordnung bei keinem anderen Expositionsweg besteht. Die Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG, bei der der Expositionsweg angegeben ist, wurde in die entsprechende Klasse und Kategorie gemäß der CLP-Verordnung umgewandelt, jedoch mit einem allgemeinen Gefahrenhinweis ohne Angabe des Expositionswegs, da die erforderlichen Informationen nicht verfügbar sind.

4.2 Selbsteinstufungen von 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 3

H301: Giftig bei Verschlucken.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 3

H331: Giftig bei Einatmen.

Muta. 1B

H340: Kann genetische Defekte verursachen <einatmen, oral>.

STOT RE 2

H373: Kann die Organe schädigen <peripheres Lymphsystem> bei längerer oder wiederholter Exposition <oral>.

Umweltgefahren

Aquatic Chronic 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC)
Strukturformel von 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC)

--------------------------

(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 23. Sep. 2022