Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear

Diisohexylphthalat

Name
(IUPAC)

1,2-Benzenedicarboxylic acid, dihexyl ester, branched and linear

1,2-bis(4-methylpentyl) benzene-1,2-dicarboxylate

CAS-Nr.

68515-50-4

71850-09-4

EINECS

271-093-5

276-090-2

Synonyme (*1)

Dihexylphthalate, branched and linear; Phthalic acid, dihexyl ester, branched and linear; Dihexylphthalate, mixed isomers; Phthalic anhydride, reaction products with hexanol, branched and linear; Esterification of phthalic anhydride and hexanol, branched and linear

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Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Anwendung als Weichmacher in Polymeren, Isoliergrund, Dichtungsmaterial.
Diisohexylphthalat ist in verzweigter Form Bestandteil von 1,2-Benzoldicarbonsäure Diehexylester, verzweigt und linear (EG-Nr. 271-093-5, CAS-Nr. 68515-50-4). Die Verwendungsbereiche sind deshalb vergleichbar.
Der ECHA liegen keine Registrierungen vor.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Weichmacher in Polymeren, Isoliergrund, Dichtungsmaterial, Motorölstabilisator, Getriebeschmiermittel für Kraftfahrzeuge

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear und Diisohexylphthalat in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Weichmacher in Polymeren

Leder

Nein

Phthalate werden aber in Kunstleder eingesetzt (formal Kunststoffe)

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Klebstoffe, Dichtstoffe (PC1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9 a)

2.2.1 Materialuntergruppen

Keine Angaben.

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Bademode, Teppiche, Textilien, Polstermöbel.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Weichmacher liegen nicht fest in der Polymermatrix vor und können daher mit der Zeit aus dem Material freigesetzt werden.

  • REACH Anhang XIV: 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear ist zulassungspflichtig, Diisohexylphthalat ist nicht zulassungspflichtig.
  • REACH Anhang XVII: Keine Beschränkungen
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung nach der CLP-Verordnung

Harmonisierte Einstufung von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

 

Harmonisierte Einstufung von Diisohexylphthalat
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

 

4.2 Selbsteinstufung (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*4)

Selbsteinstufung von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear
 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise


Für 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear liegt keine gültige Selbsteinstufung vor.

 

Selbsteinstufung von Diisohexylphthalat

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise


Für Diisohexylphthalat liegt keine Selbsteinstufung vor.

4.3 Strukturformel (*5)

Strukturformel von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear
Strukturformel von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear
Strukturformel von Diisohexylphthalat
Strukturformel von Diisohexylphthalat

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 20. Mär. 2024