Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear

Name
(IUPAC)

bis-C5-alkyl-(linear and branched)phthalate

CAS-Nr.

84777-06-0

EINECS

284-032-2

Synonyme (*1)

-

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

--------------------------

(*1) weitere Synonyme: keine

 

Weichmacher, Anwendung in Textilien berichtet. Laborchemikalie für analytische Zwecke.

Der ECHA liegen keine Registrierungen vor.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Weichmacher

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von N-(Hydroxymethyl)acrylamid in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Funktionen und sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

Weichmacher

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

Textilfarben, -appreturen und -imprägniermittel

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Beschichtungen und Klebstoffe:

2.2.1 Materialuntergruppen

keine Angaben

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Textile Erzeugnisse

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Phthalate liegen nicht fest in der Polymermatrix vor und können daher mit der Zeit aus dem Material freigesetzt werden.

  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): Die Verwendung von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear bedarf der Zulassung.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Keine Beschränkungen
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

4.2 Selbsteinstufungen von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Umweltgefahren

Aquatic Acute 1

H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.

4.3 Strukturformel (*4)

Strukturformel von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear
Strukturformel von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 25. Aug. 2022