Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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[4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)]

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

Stoffname 1

Name
(IUPAC)

4-{[4-(Dimethylamino)phenyl][4-(phenylamino)naphthalen-1-yl]methylidene}-N,N-dimethylcyclohexa-2,5-dien-1-iminium chloride

CAS-Nr.

2580-56-5

EINECS

219-943-6

Synonyme (*1)

C.I. Basic Blue 26, Methanaminium, N-[4-[[4(dimethylamino)phenyl][4-(phenylamino)-1-naphthalenyl]methylene]-2,5-Cyclohexadien-1-ylidene]-N-methyl-, chloride,
Victoria Blue B, ADC Victoria Blue B, Aizen Victoria Blue BH, BTK Victoria Blue, Basazol C Blue 57, Basic Blue; 26; Basic Blue B, Basic Victoria Blue B

Warum SVHC

krebserzeugend (Artikel 57a)


 

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(*1) weitere Synonyme: Basonyl Blue 640, Basonyl Blue 644, Basovict Victoria Blue, C-WR Blue 8, C.I. 44045, Calcozine Blue B, Conbasic Blue AK, Dycosbasic Victoria Blue B, Flexo Blue 630, Flexo Blue 640,Hecto Blue B, Hidaco Victoria Blue B, Libbase Victoria Blue LB, Lowacryl Blue 26, Mitsui Victoria Blue B, Ravi Victoria Blue B, Tertrophene Blue, Victoria Blue, Victoria Blue 2B, Victoria Blue B 353, Victoria Blue B chloride, Victoria Blue BA, Victoria Blue BH, Victoria Blue BN, Victoria Blue BN CI 44045, Victoria Blue BP, Victoria Blue BS, Victoria Blue BSA, Victoria Blue BX, Victoria Blue FB, Victoria Pure Blue B, Victoria Pure Blue BC

 

Wird zur Formulierung von Farben, Reinigungsmitteln (z. B. Druckplattenreiniger, Reiniger für Wassertanks etc.) und Beschichtungen sowie zum Färben von Papier (z. B. Papiertücher, Papierschalen für Lebensmittel etc.), Verpackungen, Textilien, Kunststoffprodukten und anderen Arten von Erzeugnissen verwendet. Findet auch in diagnostischen und analytischen Anwendungen Verwendung. Es kann außerdem in Kosmetikprodukten (z. B. in Haarprodukten, kosmetischen Buntstiften oder Seifen) vorkommen.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Wird als Pigment/Färbemittel verwendet

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlo-rid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)] in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Ja

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Ja

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Ja

 

Textilien

Ja

 

Beschichtungen und Klebstoffe

Ja

Beispiele: In Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a), Produkten zur Behandlung von Papier und Pappe (PC26), Textilfarben, -appreturen und -imprägniermitteln (PC34)

2.2.1 Materialuntergruppen

keine Angaben

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Ledererzeugnisse, Verpackungen, Textilien, Kunststoffprodukte, Kugelschreiber (Tinte)

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Ausgerüstete/behandelte Textilien können [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethyl-ammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)] freisetzen und über die Haut mit dem Menschen in Kontakt geraten. Zudem kann das Pigment über Kugelschreibertinten freigesetzt werden.

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
  • Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Eigenschaften von [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)]

Informationen zur Gefährlichkeit

[4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)]

Allgemeine Beschreibung

Mensch (Selbsteinstufung): Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Kann Krebs erzeugen.

Umwelt (Selbsteinstufung): Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Begründung für die Aufnahme in die Kandidatenliste

krebserzeugend (Artikel 57a)

 

4.2 Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze)

Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) – es liegen keine harmonisierten Einstufungen vor (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (*3))

Chemikalienrechtliche Einstufung von [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)]

Mensch

Selbsteinstufung: H302, H314, H315, H317, H318, H319, H335, H341, H350

Umwelt

Selbsteinstufung: H400, H410, H411

4.3 Strukturformel(n) (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC.
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC.

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 28. Feb. 2022