Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1,3,5-Tris[(2S und 2R)-2,3-epoxypropyl]-1,3,5-triazin-2,4,6-(1H,3H,5H)-trion (β-TGIC)

Übersicht über die Stoffidentitäten

1,3,5-Tris[(2S und 2R)-2,3-epoxypropyl]-1,3,5-triazin-2,4,6-(1H,3H,5H)-trion (β-TGIC)

Name
(IUPAC)

reaction mass of 1,3,5-tris[(2R)-oxiran-2-ylmethyl]-1,3,5-triazinane-2,4,6-trione and 1,3,5-tris[(2S)-oxiran-2-ylmethyl]1,3,5-triazinane-2,4,6-trione

CAS-Nr.

59653-74-6

EINECS

423-400-0

Synonyme (*1)

triglycidyl isocyanurate TGIC; 1,3,5-triglycidyl isocyanurate; 1,3,5-triglycidyl-s-triazinetrone; 1,3,5-tris(2,3-epoxypropyl)-s-triazine-2,4,6(1H,3H,5H)-trione; tris(2,3-epoxypropyl)isocyanurate; ß—Triglycidyl isocyanates; NSC 296964; TEPIC-H

Warum SVHC

erbgutverändernd (Artikel 57b)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Hauptsächlich: Lötstopplack. Auch in Elektroisoliermaterial, Harzgusssystemen, Verbundplatten, im Siebdruck, in Beschichtungen, Werkzeugen, Klebstoffen, Auskleidungsmaterial und Stabilisatoren für Kunststoffe; Bestandteil von 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC) - Kombination aus α und ß-Isomeren.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Härter, Stabilisator

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1,3,5-Tris[(2S und 2R)-2,3-epoxypropyl]-1,3,5-triazin-2,4,6-(1H,3H,5H)-trion (β-TGIC) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Ja

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Nein

 

Holz

Ja

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Ja

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Gemische zum Verbleib im Erzeugnis

Ja

Produktkategorien (PC): Beispiele: Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Druckfarben, inkl. Tinten und Toner (PC 18), Schweiß- und Lötprodukte, Flussmittel (PC 39)

2.2.1 Materialuntergruppen

Ungesättigte Polyester, UP, Epoxidharze, EP; Sonstige

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Elektroisoliermaterial, Verbundplatten, Werkzeuge, Auskleidungsmaterial, Gartenmöbel, Zäune, Fenster, Türrahmen, Waschmaschinen, Kühlschränke und Öfen

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Keine Informationen verfügbar.

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 29
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
  • Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von (β-TGIC) nach der CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4 *

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 3 *

H331: Giftig bei Einatmen.

Muta. 1B

H340: Kann genetische Defekte verursachen.

STOT RE 2 *

H373 **: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

 

Anmerkungen

* Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist mit * gekennzeichnet.
** Für bestimmte Gefahrenklassen, z. B. STOT, sollte der Expositionsweg im Gefahrenhinweis nur dann angegeben werden, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr gemäß den Kriterien des Anhangs I der CLP-Verordnung bei keinem anderen Expositionsweg besteht. Die Einstufung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG, bei der der Expositionsweg angegeben ist, wurde in die entsprechende Klasse und Kategorie gemäß der CLP-Verordnung umgewandelt, jedoch mit einem allgemeinen Gefahrenhinweis ohne Angabe des Expositionswegs, da die erforderlichen Informationen nicht verfügbar sind.

4.2 Selbsteinstufungen von (β-TGIC) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Acute Tox. 4

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Skin Sens. 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Eye Dam. 1

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Acute Tox. 3

H331: Giftig bei Einatmen.

Muta. 1B

H340: Kann genetische Defekte verursachen.

STOT RE 2

H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

4.3 Strukturformel (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 10. Mai. 2023