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Start der SCIP-Datenbank der ECHA

29. Oktober 2020

Seit 28. Oktober können Wirtschaftsakteure besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Ab 5. Januar 2021 besteht die Meldepflicht in der Datenbank für alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1% enthalten. Eine Tonnagegrenze wie bei der Registrierung unter REACH gibt es nicht. Ein Prototyp der Datenbank stand bis Oktober zu Testzwecken zur Verfügung. Die Daten, die jetzt eingegeben werden, können Verbraucher und Abfallbetreiber ab Februar 2021 einsehen.

SCIP steht für Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products). Es handelt sich um eine Datenbank über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie entwickelt wurde. Sie ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste. SCIP soll zukünftig die Abfallbetriebe bei Ihrer Arbeit unterstützen und die Erzeugung gefährlicher Abfälle insgesamt weiter verringern.

Sind Sie ein Lieferant, Produzent, Importeur oder Händler? Dann sind Sie möglicherweise von der Meldepflicht für die SCIP-Datenbank betroffen. Finden Sie heraus, ob Ihre Erzeugnisse SVHC enthalten und nutzen Sie dazu unser Informationsangebot. Unter unseren Arbeitshilfen finden Sie Listen mit SVHC, unterteilt nach den verschiedenen Materialien, in denen sie vorkommen können.

Weitere Informationen zu SCIP finden Sie auf den Seiten der ECHA.