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Hilfestellung zu Titandioxid veröffentlicht

24. September 2020

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) veröffentlicht sein neues Format „Helpdesk kompakt: CLP“. Die erste Ausgabe ist der Anwendung der Einstufung von Titandioxid gewidmet. Der vermutlich krebserzeugende Stoff unterliegt neuen gesetzlichen Regelungen, die von den betroffenen Unternehmen nach Ablauf einer Übergangsfrist ab dem 1. Oktober 2021 umgesetzt werden müssen. Sie können jedoch ab sofort angewendet werden. Seit dem 18. Februar 2020 ist Titandioxid in die Gefahrenkategorie Carc. 2 mit dem Gefahrenhinweis H351 (Einatmen) eingestuft. Weitere Regelungen zur Einstufung von Gemischen sowie zur Kennzeichnung werden in dem 5-seitigen Dokument anschaulich beschrieben.