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Fristverlängerung für den Brexit bis zum 31. Januar 2020

06. November 2019
Der Europäischer Rat nimmt Beschluss zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 an. Die Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2020, um mehr Zeit für die Ratifizierung des Austrittsabkommens zu schaffen. Der Austritt kann auch früher – am 1. Dezember 2019 oder am 1. Januar 2020 – erfolgen, wenn das Austrittsabkommen von beiden Parteien ratifiziert wurde. Hier geht es zur Pressemitteilung des Europäischen Rates.