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Einheitliche EU-Regeln für Nanomaterialien

15. Mai 2018

Zukünftig wird es einheitliche Regeln für Nanomaterialien in der EU geben, wie der BMU-Pressedienst mitteilte. Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen demnach künftig detaillierte Daten zu Nanomaterialien und deren Nanoformen im Zuge der Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) liefern. Die entsprechend geänderte REACH-Verordnung tritt im Januar 2020 in Kraft.

zur Meldung des BMU-Pressedienstes