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Aktuelle Informationen zum Brexit

05. Februar 2021

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches zum 31. Januar 2020 aus der Europäische Union (EU) gilt das Vereinigte Königreich (UK) ab dem 1. Januar 2021 als „Drittland“. Die EU und das UK einigten sich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen, das ab dem 1. Januar 2021 vorläufig anzuwenden ist. In Bezug auf das Europäische Chemikalienrecht ergeben sich daraus einige Änderungen für Unternehmen, die Ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben oder mit britischen Unternehmen Handel betreiben. Aus dem EU-REACH wurde ein UK-REACH kreiert. Britische Unternehmen müssen Ihre Stoffe ab dem 1. Januar 2021 bei der UK-REACH registrieren lassen, wenn sie diese in UK auf den Markt bringen möchten. Für den Handel mit der EU haben REACH-Registranten im UK bis zum 31. März 2021 die Möglichkeit die Stoffregistrierungen auf einen EU-Nachfolger zu übertragen, sofern diese Übertragung vor dem 31. Dezember 2020 begonnen wurde. Nach dem 31. März 2021 werden laut ECHA nicht abgeschlossene Übertragungen widerrufen, sodass diese Stoffe nicht legal in der EU gehandelt werden können. Weitere Informationen für die Zulassung von Chemikalien stellt die ECHA auf ihrer Webseite zur Verfügung. Informationen zum Thema REACH und Brexit werden unter anderem auch vom REACH - CLP - Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung gestellt. Auch von britischer Seite aus können Informationen zum Thema Brexit in Bezug auf Chemikalien nachgelesen werden.